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Gemeindevertretersitzung 23 /
03-08 vom 07.11.05, überarbeitetes Gutachten M + O vom
26.10.05
Leider
ist das Gutachten wieder mangelhaft. Die Richtlinie für
Lichtsignalanlagen ( RiLSA ) 2.6.5 und 7.3.1 schreibt
vor, dass die maximale Wartezeit für Fahrzeuge 120 und
für Radfahrer/Fußgänger 60 s beträgt. Hier beträgt die
maximale Wartezeit über 90 Sekunden, das ist jenseits
jeder Toleranz und insbesondere für Schulwege unmöglich.
Hier wird auf Krampf Leistung für den Straßenverkehr zu
Lasten der Sicherheit unserer Kinder gewonnen. Auch
vermisse ich die Beleuchtung für den Geh- und Radweg und
den Überweg.
Hier habe ich ein Verkehrsgutachten der Stadt
Ahrensburg vom 16.09.2004. (Aufsteller M + O). Es
bezieht sich auf den B 82, Gewerbegebiet „Beimoor Süd“.
Danach ergibt sich durch den B-Plan auf dem Ostring (L
224) zur Autobahn A 1 Ahrensburg eine Mehrbelastung von
6.000 Kfz/Tag. Abgesegnet durch den Landesbetrieb
Straßenbau Lübeck. Dies ist nicht berücksichtigt und
würde alleine schon die Anschlussstelle überlasten. Für
mich nicht nachvollziehbar, warum M + O intern nicht zu
einem Abgleich in der Lage ist, und auch aus Lübeck hier
nicht eingegriffen wurde. Zudem enthält das Gutachten
eine Vielzahl handwerklicher Fehler.
Stellen Sie sich vor, Lidl hat eine gültige
Baugenehmigung, und kann trotzdem nicht bauen, weil der
B-Plan einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand
hielt. Eine Schadenersatzklage von Lidl in zweistelliger
Millionenhöhe wäre die wahrscheinliche Folge. Das könnte
auch das Büro M + O und andere Beteiligte treffen, wenn
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Eine Basis für einen
Satzungsbeschluss ist für mich nicht zu erkennen.
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